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Wichtiger Hinweis


Bitte beachten Sie, dass Sie keine Vorteile durch die Angabe eines geringeren Zählerstandes haben.
Die Wasserzähler müssen laut Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Dabei kommt dann der Zählerstand beim Ausbau zur Abrechnung. Ein geringerer angegebener Zählerstand führt daher nur zu Ärger und Nachzahlungen von Wassergeld und Abwassergebühren im Jahr der Auswechslung des Wasserzählers! Außerdem wird der Abschlag für das kommende Jahr höher festgelegt.
Wichtig: Sollte uns für die Jahresabrechnung kein Zählerstand zur Verfügung stehen, werden wir den Verbrauch anhand des Verbrauchs im Vorjahr schätzen!
Die Anzeige des Zählerstandes zeigt volle m³ an, Nachkommastellen werden nicht berücksichtigt.

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