• Vor Beginn der Bauarbeiten, ist der Wasserbeschaffungsverband Hünsborn (WBV) hier zu kontaktieren.
  • Zur Einführung ins Gebäude werden ausschließlich Mehrspartenhauseinführungen zugelassen. Kanalrohre, Kabelschutzrohre oder Kabuflexrohre sind nicht zulässig, da der Hausanschluss bis 0,1 bar von der Gebäudeaußenseite zur –innenseite gas- und wasserdicht ausgeführt werden muss. Die BIGGE-ENERGIE als Stromnetzbetreiber hat die gleichen Anforderungen an Hauseinführungen. Die Mehrspartenhauseinführung kann über die BIGGE- ENERGIE bezogen werden.

Folgende DVGW Regeln sind zu beachten: W404, VP 601, 18012. Die Einbaumaße sind der Einbauanleitung des Herstellers zu entnehmen und genauestens einzuhalten. Brunnenschaum ist nicht gasdicht und darf nicht verwendet werden

Bei fehlerhaftem Einbau wird die Erstellung des Hausanschlusses verweigert.

Mehrkosten für die Nachbesserung trägt der Bauherr/Bauträger!

  • Der Anschluss wird nach Terminabsprache (etwa 14 Tage vor dem Anschlusszeitpunkt) und nach Zahlung des Baukostenzuschuss erstellt. Die Anschlussleitung soll rechtwinkelig zum Gebäude geführt werden. Sollte die Versorgungsleitung parallel zum Gebäude verlaufen, ist ein Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten.
  • Die Erdarbeiten werden nach Anweisung des WBV durch dessen Beauftragte ausgeführt. Das Mitglied ist berechtigt, diese Arbeiten selbst auszuführen oder durch eigene Beauftragte durchführen zu lassen. Die Anweisungen des WBV sind zu beachten, dies gilt insbesondere für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum. Durch Maßnahmen des Mitgliedes (z.B. unsachgemäße Verfüllung, Verdichtung) verursachte Schäden gehen zu dessen Lasten.
  • Die Rohrdeckung muss 0,8-1,20 m betragen,  (0,8m Abstand zu einem evtl. vorhandenen Lichtschacht).Bei einer geringeren Deckung übernimmt der WBV keine Haftung für dadurch entstandene Schäden z.B. Frostschäden). Die Rohrdeckung darf 1,50 m nicht überschreiten. Soll diese Deckung auf Wunsch des Mitgliedes überschritten werden, sind die Unterhaltskosten einschließlich späterer Leitungserneuerung vom Mitglied zu tragen.
  • Bei unterkellerten Gebäuden, sollte die Wanddurchführung möglichst während der Bauphase mit eingebaut werden
  • Sollen in der Nähe der Wasserleitung (z.B. im gleichen Graben) andere Leitungen verlegt werden, muss bei Abständen unter 50 cm die Zustimmung des WBV eingeholt werden. Dem WBV muss in diesem Fall ein Leitungsplan übergeben werden.
  • Das Mitglied ist verpflichtet, die Anbringung von Hinweisschildern für die Hausanschlussschieber sowie für Schieber und Hydranten der Hauptleitung auf der Grundstücksgrenze Anlagen (Haus, Seine Wünsche werden dabei nach Möglichkeit berücksichtigt.
  • Die baulichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Erstellung des Hausanschlusses sind rechtzeitig vom Mitglied zu erbringen. Sollten Sie aufgrund einer besonderen Planung, Wohngebiet oder dergleichen, einen Anschluss an das Leitungsnetz des WBV erhalten, können abweichende Sondervereinbarungen getroffen werden.
  • Der Arbeitsraum der Baugrube bei unterkellerten Gebäuden muss bis auf 200 mm unterhalb der Mauerdurchführung mit steinfreiem, tragfähigem und verdichtetem Füllmaterial aufgefüllt sein. Die Hausanschlussleitung ist in einem Sandbett zu verlegen (Sand 10cm unter und 20 cm über dem Hausanschlussrohr).
  • Der Hausanschluss darf nicht überbaut werden.
  • Der Hausanschlussraum ist so zu planen, dass eine waagerechte Montageeinheit für Wasserzähler eingebaut werden kann. Die Montageeinheit für den Wasserzähler wird durch den WBV eingebaut.