Hinweise zum Ablesen des Wasserzählers

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass durch die Angabe eines geringeren Zählerstandes keine Vorteile für Sie entstehen.
Die Wasserzähler müssen laut Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Dabei wird der Zählerstand beim Ausbau zur Abrechnung herangezogen

Sollte uns für die Jahresabrechnung kein Zählerstand zur Verfügung stehen, werden wir den Verbrauch anhand des Verbrauchs im Vorjahr schätzen!

Die Anzeige des Zählerstandes zeigt volle m³ an, Nachkommastellen werden nicht berücksichtigt.

Haben Sie keinen Zugang zum Kundenportal, so können Sie auch das Formular zum Selbstablesen hier herunterladen.

Wasserzählererklärung

Kontaktieren Sie uns

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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