1. Baukostenzuschuss bzw. Anschlussbeitrag (gültig seit dem 01.01.2018)

2,33 € / m² Grundstücksfläche

(Min.  1.800,00 € / Grundstück

incl. 2 WE (Wohneinheiten) bzw. 1 BE (Betriebseinheit)

Je weiterer WE / BE zzgl. 500,00 € / WE/BE

Max. 35.000,00 € / Grundstück)

2. Wasserpreise (gültig ab der Abrechnungsperiode 2024)

1,20  /

3. Grundgehr (gültig seit dem 01.01.2018)

Die Grundgebühr pro Wasserzähler beträgt:

Zählergröße   Q3 =   4                4,00 € / Monat

Zählergröße   Q3 = 10                7,00 € / Monat

Zählergröße   Q3 = 16              10,00 € / Monat

Zählergröße   Q3 > 16              40,00 € / Monat

4. Standrohrmiete

2,00 € / Tag (Mindestgebühr 20,00 €)

1,50 € / m³  Wasserverbrauch

Zudem ist eine Kaution in Höhe von 100,- € für Mitglieder und

400,-€ für Nichtmitglieder bei Abholung des Standrohres zu hinterlegen

5. Erstellung eines Löschwassernachweises

50,00€, zzgl evtl. Mehraufwand

6. Gebühr zur Einleitung eines Mahnverfahrens (gültig seit 01.01.2019)

2. Mahnung 15,00€

3. Mahnung 25,00€

Nachinkassogang 100,00 €

Den sich aus den Ziffern 1 bis 6 ergebenden Beträgen, mit Ausnahme der Kaution für die Standrohrmiete, wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlich festgelegten Höhe hinzugerechnet