Wichtiger Hinweis


Bitte beachten Sie, dass durch die Angabe eines geringeren Zählerstandes keine Vorteile für Sie entstehen.
Die Wasserzähler müssen laut Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Dabei wird der Zählerstand beim Ausbau zur Abrechnung herangezogen.
Wichtig: Sollte uns für die Jahresabrechnung kein Zählerstand zur Verfügung stehen, werden wir den Verbrauch anhand des Verbrauchs im Vorjahr schätzen!
Die Anzeige des Zählerstandes zeigt volle m³ an, Nachkommastellen werden nicht berücksichtigt.

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